Seit dem 20. Juli 2025 ist die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) offiziell tot. Wenn du noch Links oder Hinweise auf diese Plattform in deinem Impressum, deinen AGB oder anderen Dokumenten hast, solltest du diese jetzt sofort entfernen. Warum? Weil ein toter Link tatsächlich (in diesem Fall) rechtlich problematisch werden kann.

Was ist eigentlich passiert?
Die EU hat ihre Online-Streitbeilegungsplattform zum 20. Juli 2025 stillgelegt. Diese Plattform sollte ursprünglich Verbrauchern und Unternehmen dabei helfen, Online-Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen. Klingt erstmal gut, oder?
Das Problem: Die Plattform war ein kompletter Flop. Nur etwa 200 Fälle pro Jahr in der gesamten EU wurden tatsächlich an Schlichtungsstellen weitergeleitet. Das ist so wenig, dass sich der Betrieb schlicht nicht gelohnt hat. Also hat die EU den Stecker gezogen.
Was musst du jetzt konkret tun?
1. OS-Plattform-Verweise rauswerfen
Falls du noch so etwas auf deiner Website stehen hast:
- Links zu „https://ec.europa.eu/consumers/odr/„
- Texte wie: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit…“
- Entsprechende Verweise in AGB, E-Mail-Signaturen oder anderen Dokumenten
Muss alles weg. Sofort.
Warum? Links zu nicht existierenden Plattformen gelten als irreführende Informationen. Und das kann teuer werden, Stichwort Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
2. Aber Achtung: Nicht ALLES zur Streitschlichtung darf weg!
Hier wird’s etwas tricky: Du darfst nicht einfach alle Hinweise zur Streitschlichtung löschen!
Die deutschen Gesetze (VSBG) sind von der EU-Änderung nämlich nicht betroffen. Das bedeutet: Du musst weiterhin darüber informieren, ob du bereit bist, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht.
3. So sollte dein neuer Hinweis aussehen
Wenn du (wie die meisten) nicht an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen möchtest, reicht dieser einfache Satz:
„Streitschlichtung: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Diesen Hinweis packst du ins Impressum und, falls du AGB verwendest, auch dort rein.
Spezialfall: Hast du mal eine Unterlassungserklärung unterschrieben?
Falls du in der Vergangenheit schon mal wegen der OS-Plattform abgemahnt wurdest und eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, wird’s etwas komplizierter. Dann solltest du diese Erklärung erst kündigen, bevor du die OS-Links entfernst. Sonst könnte das nach hinten losgehen.
Warum dich das überhaupt interessieren sollte
Diese Änderung betrifft praktisch jeden, der online etwas verkauft oder Dienstleistungen anbietet. Die Konsequenzen können von nervigen Abmahnungen bis hin zu Bußgeldern reichen.
Die gute Nachricht: Die Anpassungen sind nicht kompliziert und schnell gemacht.
Deine Checkliste zum Abhaken
- Jetzt sofort: Alle OS-Plattform-Links (ec.europa.eu/consumers/odr/) löschen
- Drandenken: VSBG-Hinweis zur Streitschlichtung muss bleiben
- Prüfen: Hast du mal eine Unterlassungserklärung zur OS-Plattform unterschrieben?
- Durchgehen: Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und andere Dokumente checken
Du brauchst Hilfe bei der Umsetzung?
Grundsätzlich macht die Abschaltung der OS-Plattform das Leben für uns Online-Unternehmer einfacher. Eine Baustelle weniger im Impressum. Aber du musst halt schnell handeln, damit du dir keine rechtlichen Probleme einhandelst.
Falls du technische Schwierigkeiten hast, diese Änderungen auf deiner Website umzusetzen, kann ich dir gerne dabei helfen. Ich arbeite seit über 20 Jahren mit Webseiten und kenne mich mit allen gängigen Systemen aus, egal, ob WordPress, Typo3, Wix, Jimdo oder statisches HTML. Schreib mir einfach eine kurze Nachricht und wir bekommen das zusammen hin.
Rechtlicher Hinweis
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ich bin kein Anwalt und kann dir keine rechtlichen Empfehlungen geben. Die hier dargestellten Informationen habe ich von einer Kundin erhalten, die sich anwaltlich beraten lassen hat und den Rest habe ich mir selbst zusammengesucht. Bei rechtlichen Fragen wendest du dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf folgenden Quellen:
- EU-Verordnung 2024/3228: Site relocation – EU Consumer Redress
- Taylor Wessing: Abschaffung der ODR-Plattform
- IT-Recht Kanzlei: OS-Plattform: Abschaltung zum 20.07.2025
- eRecht24: EU stellt Streitbeilegungsplattform ein
- Händlerbund: ODR-Verordnung
- IHK Rhein-Neckar: EU-Plattform zur Streitbeilegung wird abgeschafft
- Bundesamt für Justiz: Verbraucherstreitbeilegung